AGB

PREISE

Alle Preise sind im Webshop inkl. MwSt. ausgezeichnet.

Die Preise sind im Webshop in Schweizerfranken (CHF) angegeben.

KONDITIONEN

Die für unsere Stammkunden hinterlegten Konditionen, werden nach Bestelleingang berücksichtigt und abgezogen.

Dieser Vorgang gilt nur für Rechnungskunden.

VOC Abgabe

VOC-Abgaben sind in den VOC-pflichtigen Produkten bereits eingerechnet.

ZAHLUNGSARTEN

Wir bieten unseren Kunden folgende Zahlungsarten an:

RECHNUNG

Für alle registrierten Kunden, welche durch die ATAVIS GRAF AG nach Bonitätsprüfung freigegeben wurden.

Bei Neu Kunden und Kunden, deren Bonität eine Bezahlung gegen Rechnung nicht zulässt, verlangen wir eine Vorauszahlung.

MINDESTBESTELLWERT

Aufgrund administrativer Kosten ist ein Mindestbestellwert von CHF 100.- exkl. MWST erforderlich.

KREDITKARTE

Sie können den Rechnungsbetrag auch direkt per Kreditkarte begleichen:

-Master Card

-Visa

-Postfinance

-PayPal

(Zertifizierter Zahlungsablauf (PCI Data Security Standard))

ZAHLUNGSFRIST

Rechnungen sind innert 30 Tagen rein netto zahlbar.

EIGENTUMSVORBEHALT

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der ATAVIS GRAF AG.

BANKANGABEN

BLKB Basellandschaftliche Kantonalbank

4123 Allschwil

IBAN: CH65 0076 9016 2100 6374 5

LIEFERUNG / PORTOKOSTEN

Porto und Verpackungsanteil betragen CHF 15.00
Ab CHF 750.00 Warenwert inkl. MwSt. liefern wir die Ware frei Haus resp. Talstation der Bergbahn.

Der Versand sämtlicher Produkte und Bestellungen erfolgt prinzipiell an Adressen in der Schweiz und in Liechtenstein. Sämtliche Produkte ab eigenem Lager versenden wir mit DPD. Bitte beachten Sie, dass die Lieferungen mit der Speditionsfirma nur bis zur Bordsteinkante erfolgt.

PALETTEN UND STÜCKGUT ÜBER 30KG

Besonders schwere Artikel werden mit der Speditionsfirma auf Paletten geliefert. Die Lieferfirma kontaktiert Sie vorgängig telefonisch für die Auslieferung. Bei nicht direkt zugänglichen Destinationen liefert unser Transportunternehmen die Paletten bis zum nächstmöglichen Standort (z.B. Bergbahn-Talstation).

Bitte beachten Sie, dass die Lieferungen mit der Speditionsfirma nur bis zur Bordsteinkante erfolgt.

DEPONIERUNG VON PAKETEN VOR DER HAUSTÜRE

Bei Abwesenheit kann es vorkommen, dass DPD das Paket vor der Haustüre deponiert werden. Hierfür müssen Sie bei DPD eine Abstellgenehmigung ausfüllen. (https://www.dpd.com/dpd-ch/wp-content/uploads/sites/223/2019/07/generelle-Abstellgenehmigung_de.pdf)

LIEFERUNG INS AUSLAND

Wir liefern ausschliesslich in die Schweiz und nach Liechtenstein.

TRANSPORTSCHÄDEN

Bitte prüfen Sie die Ware bei Erhalt sorgfältig und melden uns allfällige Schäden umgehend.

BESTELLUNGEN

Sobald Sie die Bestellung ausgelöst und ein Bestätigungs-E-Mail erhalten haben, ist die Bestellung für Sie verbindlich. Wir behalten uns vor, Ihre Bestellung ohne entsprechende Benachrichtigung nur insoweit auszuführen, als am Warenlager tatsächlich verfügbare Ware vorhanden ist.

ABHOLUNG

Die Bestellungen können auch an unserem Standort in Allschwil abgeholt werden, dies muss bei der Bestellung ausdrücklich erwähnt werden.

Hierzu werden Sie telefonisch avisiert, wenn die Ware abholbereit ist.

LIEFERSCHADEN

Wir verpacken alle Bestellungen sorgfältig und bemühen uns, Ihnen einwandfreie Ware zu liefern. Trotzdem kommt es beim Transport manchmal zu Schäden. Falls wir oder unsere Partnerunternehmen für die Lieferschäden verantwortlich sind, helfen wir Ihnen selbstverständlich weiter.

Erkennen Sie den Schaden erst nach der Lieferung, können Sie uns diesen innert drei Tagen nach dem Erhalt der Bestellung melden.

Wenden Sie sich in diesem Fall an info@atavis.ag

Falls Sie den Schaden bereits bei der Lieferung erkennen, müssen Sie die Sendung direkt zurückweisen. Beanstanden Sie dafür den Lieferschaden beim Transportunternehmen, verweigern Sie die Annahme und melden Sie uns den Fall danach ebenfalls via info@atavis.ag

Schicken Sie uns bitte in beiden Fällen nach Möglichkeit folgende Informationen und Unterlagen:

-Sendungs- und Auftragsnummer Ihrer Bestellung

-Beschreibung des Schadens

-Foto des Schadens und der Verpackung

Nach Erhalt Ihrer Meldung informieren wir Sie über die weiteren Schritte.

Bei Fragen stehen wir Ihnen auch telefonisch unter 061 486 95 95 gerne zur Verfügung.

LEERGEBINDE

Nach vorgängiger Absprache mit unserem Kundendienst können Sie auf Ihre Kosten, allfälliges Leergebinde der bei uns bezogenen Produkte (insbesondere Reinigungsmittel, etc.) an uns zurück-senden. Wir kümmern uns um die fachgerechte Entsorgung.

RÜCKGABE

Wir wollen, dass Sie mit allen unseren Lieferungen zufrieden sind. Daher können Sie alle bei uns gekauften Artikel bei Unzufriedenheiten innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt der Ware an uns zurücksenden. Notieren, bzw. markieren Sie bitte kurz den Grund für die Rücksendung auf der Rückseite des Lieferscheins. Schicken Sie das Paket entsprechend dem Neuzustand in der Originalverpackung an unsere Adresse.

GARANTIELEISTUNG

Die ATAVIS GRAF AG bietet ein umfassendes Angebot an hochwertigen Produkten an. Trotzdem kann es bei unseren qualitätsgeprüften Produkten zu Garantiefällen kommen.

Sollte dies der Fall sein, gilt die Herstellergarantie.

Auf Maschinen leisten wir 24 Monate Garantie. Garantieansprüche hat der Kunde ausdrücklich als solche geltend zu machen.

Bei Batterien leisten wir eine Garantiezeit von 6 Monaten.

-Defekt bei Erhalt

-Produktmängel

-Bei Material- und Fabrikationsschäden

Die ATAVIS GRAF AG verpflichtet sich, die Maschine, bzw. alle Teile, die während der Garantiezeit nachweisbar zufolge schlechten Materials, fehlerhafter Konstruktion oder mangelhafter Ausführung schadhaft oder unbrauchbar werden, so rasch als möglich und nach ihrer Wahl zu reparieren oder zu ersetzen. Ein Austausch gegen ein neues Gerät oder die Rücknahme mit Rückerstattung des Kauf-betrages ist nicht möglich. Transportierbare Geräte sind uns franko einzusenden.
Von der Garantie ausgeschlossen sind:
- Netzanschlusskabel und Stecker
- Sämtliche Teile die beim Gebrauch dem normalen Verschleiss unterworfen sind
(Bürsten, Pad, Düsengummi, Reifen, Laufräder, Kohlen usw.)
- Defekte, die infolge fahrlässiger oder unsachgemässer Behandlung entstanden sind
- Maschinen, die von Drittpersonen ohne unsere Einwilligung geöffnet und evtl. repariert
worden sind.

Beschädigungen, welche auf unsachgemässe Bedienung zurückzuführen sind, fallen nicht unter Garantie. Die Kosten für die Verarbeitungen von missbräuchlichen Garantie Einsendungen werden verrechnet:

- Schadenersatzansprüche wegen Betriebsunterbruch
- Schadenersatzansprüche infolge Verwendung nicht geeigneter Chemie

Bei Handwechsel innerhalb der Garantiezeit erlischt die Gewährleistung. Sie kann jedoch von der ATAVIS GRAF AG auf den Namen des neuen Besitzers übertragen werden.

ÄNDERUNGEN

Preisänderungen, Änderungen der Verkaufseinheiten sowie der Bestell und Lieferbedingungen sind uns vorbehalten.

ATAVIS GRAF AG behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Der Kunde wird über diese Änderungen durch ein Rundschreiben oder auf andere geeignete Weise informiert. Erhebt der Kunde innerhalb eines Monates nach Erhalt der Änderungen keine Einwendungen und/oder tätigt er eine erneute Bestellung, gelten die neuen AGB als akzeptiert.

VOC - ABGABE

Die VOC - Abgabe ist eine Schweizer Lenkungsabgabe, welche die Emission flüchtiger organischer Verbindungen (volatile organic compounds, VOC) reduzieren soll.

VOC-Abgaben sind in den VOC-pflichtigen Produkten bereits eingerechnet.

GEWÄHRLEISTUNG

Bei Eintritt und fristgerechter Mitteilung eines versteckten und reproduzierbaren Mangels während der Gewährleistungsfrist, stehen dem Kunden nach Wahl von ATAVIS GRAF AG anstelle der Gewähr-Leistungsansprüche des Obligationenrechts, ausschliesslich das Recht auf Nachbesserung oder kostenlosem Ersatz des mangel- resp. fehlerhaften Produkts oder dessen Teile zu. Der Aufwand von ATAVIS GRAF AG für die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung ist in jedem Fall beschränkt auf den jeweiligen Zeitwert der gesamten ursprünglich erbrachten Vertragsleistung.

Mängel im Sinne dieser Gewährleistungen liegen dann vor, wenn das Produkt nicht der Leistungs-beschreibung entspricht oder nicht entsprechend funktioniert.

Die Gewährleistungsfristen für versteckte Mängel regeln sich nach Ziffer 18.

Alle Gewährleistungsansprüche sind innert der definierten Frist schriftlich mit den entsprechenden Begründungen und Nachweisen geltend zu machen, ansonsten sie in jedem Fall verwirkt sind.

Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, dass kein Gewährleistungsfall vorliegt, so sind die Aufwendungen der Überprüfung und Reparatur vom Kunden an ATAVIS GRAF AG zu zahlen.

HAFTUNG

Die Haftung von ATAVIS GRAF AG bei Gewährleistung ist auf die Behebung dieser Mängel beschränkt.

Jede weitergehende Haftung einschliesslich derjenigen für indirekte und mittelbare Schäden und Folgeschäden sowie entgangenem Gewinn gegenüber dem Kunden und Dritten ist, ausser für rechtswidrige Absicht oder Grobfahrlässigkeit, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Dies gilt soweit gesetzlich zulässig ebenfalls für die Haftung von Hilfspersonen.

ATAVIS GRAF AG haftet nicht für Schäden oder dergleichen im Falle höherer Gewalt und Ereignissen, die der höheren Gewalt gleichgestellt sind wie insbesondere Naturkatastrophen, kriegerische Ereig-nisse, Terror, Anschlägen, Aufruhr, unvorhergesehene behördliche Restriktionen, Streik, Aussperrung, Verhinderung von Lieferungen Dritter (Lieferanten/Hersteller) etc. Kann ATAVIS GRAF AG ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommen, wird die Vertragserfüllung solange ausgesetzt bis das Ereignis vorüber ist, mit einer entsprechenden Wiederanlaufzeit. Dauert das Ereignis länger als 60 Tage, können beide Parteien den Vertrag ausserordentlich kündigen.

Alle Fälle von Vertragsverletzungen und deren Folgen sowie alle Ansprüche des Kunden gegenüber ATAVIS GRAF AG aus und im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung zu ATAVIS GRAF AG, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund sie gestellt werden, sind in diesen AGB abschliessend geregelt.

HAFTUNGSHINWEISE

Sämtliche Bilder, Texte, Gestaltungselemente und andere auf der Internetseite veröffentlichten Inhalte sind Eigentum der ATAVIS GRAF AG. Für Partner-Logos und Markenzeichen verbleiben die Rechte bei den jeweiligen Inhabern. Die Übernahme von Gestaltungen, Bildern oder Texten ist untersagt. Alle unautorisierten Nutzungen werden zivil- und strafrechtlich verfolgt. Sofern von dieser Website auf Internetseiten verwiesen wird, die von Dritten betrieben werden, übernimmt die ATAVIS GRAF AG keine Verantwortung für deren Inhalte.

SCHLUSSBESTIMMUNG

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchsetzbar sein oder werden, ist die Wirksamkeit oder Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB in keiner Weise davon betroffen. Die Parteien werden in diesem Fall die unwirksame oder nicht durchsetzbare Bestimmung durch eine wirksame und durchsetzbare Bestimmung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt. Dasselbe gilt sinngemäss für den Fall, dass die AGB eine Regelungslücke enthalten sollte.

Mitteilungen, welche das vertragliche Verhältnis betreffen, werden schriftlich an die bekannte Adresse gerichtet.

ATAVIS kann die Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis ohne vorgängige Zustimmung des Nutzers an eine andere Gesellschaft der ATAVIS GRAF AG übertragen.

ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND

Auf die Vertragsbeziehung kommt ausschliesslich das Schweizer Recht zur Anwendung unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts und kollisionsrechtlicher Normen.

Als Gerichtsstand für Ansprüche aus dem Vertrag und allen anderen Rechtsbeziehungen zwischen der ATAVIS GRAF AG und dem Kunden gilt ausschliesslich der Sitz von ATAVIS GRAF AG.

ATAVIS kann den Kunden aber auch an dessen Sitz belangen.

ATAVIS GRAF AG

Paradiesrain 30

4123 Allschwil

Allschwil, 03. April 2020